GmbH gründen im Kanton Obwalden: Notarkosten & die günstigere Alternative
Die Beurkundung deiner GmbH-Gründung kostet im Kanton Obwalden als Richtwert rund CHF 420. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 300 und sparst CHF 120.
Was beurkundet werden muss
Die Gründung einer GmbH (wie auch einer AG) muss öffentlich beurkundet werden (Art. 777 OR). Neben der Beurkundung fallen die Handelsregistergebühr (rund CHF 500–600) und die SHAB-Publikation an — diese Posten sind überall gleich, sparen kannst du nur bei der Beurkundung.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 300 |
| 2. Schwyz | CHF 380 |
| 3. Obwalden (dein Kanton) | CHF 420 |
| 4. Uri | CHF 450 |
| 5. Glarus | CHF 480 |
Im Kanton Obwalden beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.
Ablauf in vier Schritten
- Unterlagen vorbereiten: Statuten, Stampa-Erklärung, Kapitalnachweis der Bank (Kapitaleinzahlungskonto), Personalien der Gesellschafter.
- Notar wählen und Entwurf prüfen lassen — auf Gründungen spezialisierte Notariate arbeiten komplett digital vor.
- Beurkundungstermin: meist 20–30 Minuten, persönlich oder teils per Vollmacht.
- Handelsregisteranmeldung: reicht der Notar direkt beim Amt deines Sitzkantons ein.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung einer GmbH-Gründung im Kanton Obwalden?
Als Richtwert rund CHF 420, zuzüglich Handelsregistergebühr (~CHF 500–600) und SHAB-Publikation. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Obwalden wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: GmbH-Gründungen sind ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 300 — das sind CHF 120 weniger als im Kanton Obwalden.
Ändert der Beurkundungskanton etwas an den Steuern meiner GmbH?
Nein. Massgebend für die Besteuerung ist der Sitz der Gesellschaft, nicht der Ort der Beurkundung. Du kannst also im günstigsten Kanton beurkunden lassen und den Sitz frei nach Geschäftslogik wählen.
Gilt die freie Notarwahl auch für Statutenänderungen und Kapitalerhöhungen?
Ja — ebenso für Umwandlungen und Fusionen. Wer regelmässig beurkunden lässt, spart über die Jahre erheblich.
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