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Ehevertrag im Kanton St. Gallen: Kosten & freie Notarwahl

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung eines Ehevertrags kostet im Kanton St. Gallen als Richtwert rund CHF 800. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 400 und sparst CHF 400.

Was beurkundet werden muss

Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 184 ZGB). Damit wechselst du den Güterstand — etwa zur Gütertrennung oder zur Meistbegünstigung des Partners in der Errungenschaftsbeteiligung. Oft wird der Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombiniert, um den Partner maximal abzusichern.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 400
2. SchwyzCHF 450
3. ObwaldenCHF 500
4. UriCHF 550
5. Appenzell InnerrhodenCHF 600
… 13. St. Gallen (dein Kanton)CHF 800

Im Kanton St. Gallen beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.

Der Spar-Trick Ehevertrag unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Ein Termin im Kanton Appenzell Ausserrhoden statt St. Gallen spart rund CHF 400 — spezialisierte Notariate bereiten alles digital vor, sodass nur ein kurzer Termin bleibt.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung eines Ehevertrags im Kanton St. Gallen?

Als Richtwert rund CHF 800. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton St. Gallen wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Ehevertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400 — das sind CHF 400 weniger als im Kanton St. Gallen.

Kann man Ehevertrag und Erbvertrag kombinieren?

Ja, beide können in einer Urkunde und einem Termin beurkundet werden — das ist günstiger als zwei separate Beurkundungen und die häufigste Lösung zur Absicherung des Ehepartners.

Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Nein. Die Urkundsperson berät neutral beide Seiten. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann eine zusätzliche unabhängige Beratung aber sinnvoll sein.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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