Ehevertrag im Kanton Graubünden: Kosten & freie Notarwahl
Die Beurkundung eines Ehevertrags kostet im Kanton Graubünden als Richtwert rund CHF 950. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 400 und sparst CHF 550.
Was beurkundet werden muss
Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 184 ZGB). Damit wechselst du den Güterstand — etwa zur Gütertrennung oder zur Meistbegünstigung des Partners in der Errungenschaftsbeteiligung. Oft wird der Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombiniert, um den Partner maximal abzusichern.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 400 |
| 2. Schwyz | CHF 450 |
| 3. Obwalden | CHF 500 |
| 4. Uri | CHF 550 |
| 5. Appenzell Innerrhoden | CHF 600 |
| … 16. Graubünden (dein Kanton) | CHF 950 |
Der Kanton Graubünden kennt ein gemischtes System aus amtlichen und freiberuflichen Urkundspersonen. Wo der Tarif ein Rahmen ist, lohnt sich der Offertenvergleich.
Wann lohnt sich ein Ehevertrag?
- Selbstständigkeit / Unternehmertum: Gütertrennung schützt den Partner vor Geschäftsrisiken.
- Absicherung des Partners: Vorschlagszuweisung, damit der überlebende Ehegatte im Erbfall mehr erhält.
- Patchwork-Situationen: klare Verhältnisse zwischen Ehepartner und Kindern aus früheren Beziehungen.
- Kombination mit Erbvertrag: Ehe- und Erbvertrag lassen sich in einem Termin beurkunden — das spart Gebühren.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung eines Ehevertrags im Kanton Graubünden?
Als Richtwert rund CHF 950. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Graubünden wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Ehevertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400 — das sind CHF 550 weniger als im Kanton Graubünden.
Kann man Ehevertrag und Erbvertrag kombinieren?
Ja, beide können in einer Urkunde und einem Termin beurkundet werden — das ist günstiger als zwei separate Beurkundungen und die häufigste Lösung zur Absicherung des Ehepartners.
Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt?
Nein. Die Urkundsperson berät neutral beide Seiten. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann eine zusätzliche unabhängige Beratung aber sinnvoll sein.
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